Energieausweis Wohnbau

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..


Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder angehende Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises

  • Den verbrauchsorientierten Energieausweis (für Wohngebäude)
  • Den bedarfsorientierten Energieausweis (für Wohngebäude)
die unter Anderen von Handwerkern mit der Zusatzqualifikation -Gebäudeenergieberater des Handwerks- erstellt werden können.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kommt in der Regel nur für Wohngebäude ab Baujahr 1978 und / oder bei mehr als 4 Wohneinheiten in Betracht.




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