Energieausweis

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Der Energieausweis ist ein Dokument, der das Wohngebäude energetisch bewertet..

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist bei zentraler Beheizung optimal. Das energetisch zu bewertende Gebäude muss dazu allerdings folgende Vorgaben erfüllen:

- das Haus ist ab 1978 gebaut worden

- oder hat mehr als 4 Wohneinheiten

- und es sind alle Heizenergieverbräuche von mind. 3 Jahren (mit jeweils gleichlautenden Datumsdaten) der vergangenen Jahre verfüg- und nachweisbar.  

Anderenfalls muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden, bei dem die Gebäudetypologie, Gebäudeabmessungen und die schon getätigten energetischen Verbesserungsmaßnahmen in die Bewertung mit einfließen.

 





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